Nachhaltigkeit


Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen Die folgenden Offenlegungen betreffen das Finanzprodukt:

MIG GmbH & Co. Fonds 18 geschlossene Investment-KG.


(a) Zusammenfassung

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Der MIG GmbH & Co. Fonds 18 geschlossene Investment-KG (nachfolgend „Fonds„) investiert in Unternehmen, die ökologische und/oder soziale Merkmale sowie Merkmale guter Unternehmensführung aufweisen und nicht unter bestimmte Ausschlusskriterien fallen.

Der Fonds muss mindestens 95 % seines Vermögens in Gesellschaften investieren, welche den beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen entsprechen.

Der Fonds darf höchstens 5 % seines Vermögens in Werte investieren, welche ohne Berücksichtigung jeglicher Nachhaltigkeitsaspekte und Nachhaltigkeitsindikatoren ausgewählt werden und insbesondere auch nicht den beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen entsprechen. Dabei kommen auch keine Ausschlusskriterien zur Anwendung und es gibt keine ökologischen oder sozialen Mindestschutz.

Es wurde kein Referenzwert benannt, um die mit dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen. Der Fonds hat keinen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen im Sinn der Offenlegungs-VO oder im Sinn der Taxonomie-VO.

Es werden keine nachteiligen Auswirkungen nach der Offenlegungs-VO oder der Taxonomie-VO berücksichtigt. Das heißt, dass die Unternehmen, in die der Fonds investiert, eines oder mehrere der ökologischen und/oder sozialen Ziele, die in der Offenlegungs-VO und/oder der Taxonomie-VO festgelegt sind, erheblich beeinträchtigen können. Darunter fallen auch jene Ziele, welche mit den mit diesem Fonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmalen verfolgt werden können. Das bedeutet auch, dass die Unternehmen, in die der Fonds investiert, sich auf eines oder mehrere der mit diesem Fonds beworbenen ökologischen und/oder soziale Merkmale nachteilig auswirken können. Ob die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht sind, wird im Rahmen einer Gesamtbetrachtung bewertet. Das bedeutet, dass unzureichende Werte bei manchen Nachhaltigkeitsindikatoren durch zureichende Werte bei anderen Nachhaltigkeitsindikatoren ausgeglichen werden können. Holistisch muss sich aus den Nachhaltigkeitsindikatoren ergeben, dass mindestens einem der vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale entsprochen wird. Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der MIG Capital AG, welche diese im Einzelfall nach bestem Wissen und Gewissen und unter Heranziehung des vorhandenen Datenmaterials – das oft nur unzureichend vorliegt – trifft. Neben den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen werden dabei auch noch weitere Aspekte wie Performance oder Risikoneigung einbezogen.

Es gibt keine starre Liste an Nachhaltigkeitsindikatoren, die zur Messung und Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen/sozialen Merkmale herangezogen werden. Stattdessen werden immer genau jene Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen, die auf das jeweilige Unternehmen, in das investiert wird, im Einzelnen zugeschnitten sind.

Für die inhaltliche Bestimmung, welche konkreten Ausprägungen die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen einnehmen, wird der im Zeitpunkt der Anlageentscheidung bestehende aktuelle Marktstandard und Stand der Technik herangezogen. Es gibt keine externe und von einem Dritten durchgeführte Überprüfung, ob die Unternehmen, in die investiert wird, den beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen entsprechen. Insbesondere wird dies nicht durch einen Abschluss- oder Wirtschaftsprüfer überprüft oder bestätigt.

Der Fonds verwendet öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche Datenquellen, um die mit dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Die Daten werden elektronisch unter Verwendung marktüblicher Softwarelösungen verarbeitet. Unter anderem wird dabei auf eine Softwarelösung eines auf ESG-Due-Diligence spezialisierten Drittanbieters zurückgegriffen.

Die sich aus den genannten Datenquellen ergebenden Informationen, die herangezogen werden, um zu messen und zu überprüfen, ob die Unternehmen, in die investiert werden soll oder in die investiert wurde, den beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen entsprechen, können zahlreichen inhaltlichen Beschränkungen unterliegen (z. B. veraltete oder unrichtige Daten). Trotz verpflichtender Prozesse zur Sicherstellung der Datenqualität kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass sich Investments auf Daten stützen, die sich im Nachhinein als unvollständig oder unrichtig herausstellen.

Diese Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten können Einfluss darauf haben, wie die mit dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund für verlässlich angesehener Daten eine Investitionen getätigt oder fortgesetzt wird und sich später ergibt, dass die Daten unrichtig oder unvollständig waren.

Die im Zusammenhang mit den zugrunde liegenden Vermögenswerten von der MIG Capital AG als Verwalter des Fonds angewendeten Sorgfaltspflichten sowie deren interne und externe Kontrolle ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Diese Informationen sind unter anderem im Kapitalmarktprospekt des Fonds nachzulesen.

Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie.


(b) Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.


(c) Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds investiert in Unternehmen, die ökologische und/oder soziale Merkmale sowie Merkmale guter Unternehmensführung aufweisen und nicht unter bestimmte Ausschlusskriterien fallen.

Das ökologische Merkmal kann beispielsweise ein positiver Beitrag zur Ressourceneffizienz (insbesondere bei der Nutzung von Energie, erneuerbarer Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden), zur Abfallerzeugung, zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, zu Stärkung und Erhalt der biologischen Vielfalt oder zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft sein.

Das soziale Merkmal kann beispielsweise ein positiver Beitrag zur Bekämpfung von Ungleichheiten sein, den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördern oder eine Investition in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen darstellen.

Die Merkmale guter Unternehmensführung sind beispielsweise bei soliden Managementstrukturen, guten Beziehungen zu Arbeitnehmern, fairen Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften gegeben.

Die Ausschlusskriterien, die von keinem Unternehmen, in das investiert wird, erfüllt werden dürfen, sind:

  • Prostitution, Pornografie oder illegale Drogen,
  • Herstellung, Verkauf oder Vermarktung von Waffen, Artillerie und Munition oder deren Komponenten,
  • Exploration von Öl oder Gas,
  • Herstellung von Tabakerzeugnissen,
  • Nicht-RSPO Palmöl,
  • Betrieb von Glücksspieleinrichtungen,
  • Betrieb von Kernkraftwerken,
  • Aktivitäten in Ländern mit hohem Risiko/UN-Sanktionsliste,
  • Korruption und Finanzkriminalität,
  • Kinderarbeit, Menschenrechts- und Umweltverstöße,
  • Lobbypraktiken, die ESG untergraben, und unzureichendes ESG-Management,
  • Räuberische Kreditvergabe und
  • Alle illegalen Aktivitäten nach geltendem Recht.

Die genauen Ausprägungen der ökologischen und sozialen Merkmale richten sich nach dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsrahmen und Technik zum Zeitpunkt der potenziellen Investition in ein Unternehmen.

Es wurde kein Referenzwert benannt, um die mit dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Der Fonds hat keinen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen im Sinn der Offenlegungs-VO.

Der Fonds hat keinen Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen, weder im Sinn der Taxonomie-VO noch nach einem anderen Verständnis.

Der Fonds hat keinen Mindestanteil an sozial nachhaltigen Investitionen.

Der Fonds hat keinen Mindestanteil an Investitionen in Übergangstätigkeiten (Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen) oder ermöglichende Tätigkeiten (Tätigkeiten, die unmittelbar ermöglichend darauf hin wirken, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten).

Es werden keine nachteiligen Auswirkungen nach der Offenlegungs-VO oder der Taxonomie-VO berücksichtigt. Das heißt, dass die Unternehmen, in die der Fonds investiert, eines oder mehrere der ökologischen und/oder sozialen Ziele, die in der Offenlegungs-VO und/oder der Taxonomie-VO festgelegt sind, erheblich beeinträchtigen können. Darunter fallen auch jene Ziele, welche mit den mit diesem Fonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmalen verfolgt werden können. Das bedeutet auch, dass die Unternehmen, in die der Fonds investiert, sich auf eines oder mehrere der mit diesem Fonds beworbenen ökologischen und/oder soziale Merkmale nachteilig auswirken können.


(e) Aufteilung der Investitionen

Der Fonds muss mindestens 95 % seines Vermögens in Gesellschaften investieren, welche den beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen entsprechen. Diese Investitionen erfolgen direkt in die jeweiligen Unternehmen (und nicht indirekt z. B. über Anteile an Investmentfonds).


(f) Der Fonds darf höchstens 5 % seines Vermögens in Werte investieren, welche ohne Berücksichtigung jeglicher Nachhaltigkeitsaspekte und Nachhaltigkeitsindikatoren ausgewählt werden und insbesondere auch nicht den beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen entsprechen. Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Wie beschrieben können die ökologischen oder sozialen Merkmale sehr unterschiedlich ausgeprägt sein, weshalb eine starre Liste an Nachhaltigkeitsindikatoren, die zur Messung und Überwachung herangezogen werden, weder zweckmäßig noch darstellbar ist.

Zur Messung und Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale werden stattdessen immer genau jene Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen, die auf das jeweilige Unternehmen, in das investiert wird, im Einzelnen zugeschnitten sind. Dabei wird versucht, jedenfalls die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren zu berücksichtigen, soweit diese für das Unternehmen, in das investiert wird, relevant sind und soweit ausreichende und angemessene Daten verfügbar sind:

A) Mögliche Indikatoren für ökologische Merkmale

  1. THG-Emissionen;
  2. CO2-Fußabdruck;
  3. THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird;
  4. Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind;
  5. Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen;
  6. Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren;
  7. Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken;
  8. Emissionen in Wasser;
  9. Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle.

B) Mögliche Indikatoren für soziale Merkmale

  1. Keine Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen;
  2. Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen;
  3. Kein unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle;
  4. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen;
  5. Kein Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen).

Die Unternehmen, in die investiert wird, werden einer regelmäßigen Überprüfung auf ihre Übereinstimmung mit der Anlagestrategie des Fonds unterzogen. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung auf ihre Übereinstimmung mit den mit diesem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmalen unter Heranziehung der Softwarelösung eines auf ESG-Due-Diligence spezialisierten Drittanbieters. Der Vorstand der MIG Capital AG erhält die Ergebnisse einer solchen Überprüfung mindestens einmal jährlich vorgelegt, um darüber zu entscheiden, ob eine Übereinstimmung weiterhin gegeben ist und wenn nicht, wie mit dem Investment zukünftig verfahren werden soll. Mögliche Abhilfemaßnahmen umfassen zum Beispiel die Unterstützung des Unternehmens, in das investiert wurde, bestimmte Nachhaltigkeitsindikatoren zu verbessern (bei behebbarer Abweichung) oder das De-Investment (bei nicht behebbarer Abweichung).

Außerdem wird die ESG Policy der MIG Capital AG als externer Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fonds mindestens einmal jährlich vom Vorstand der MIG Capital AG überprüft und gegebenenfalls angepasst.


(g) Methoden

Für die inhaltliche Bestimmung, welche konkreten Ausprägungen die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale einnehmen, wird der im Zeitpunkt der Anlageentscheidung bestehende aktuelle Marktstandard und Stand der Technik herangezogen. Dabei wird zur Orientierung insbesondere auf gesetzlich vorgegebenes (z.B. in der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) oder sektoral relevantes (z.B. bei einem potenziellen Investment in ein biopharmazeutisches Unternehmen die in der Pharmaindustrie üblicherweise herangezogenen nachhaltigkeitsbezogenen Definitionen) Verständnis zurückgegriffen.

Für die Frage, ob ausgehend von den auf diesem Weg erlangten inhaltlichen Bestimmungen bestimmte Unternehmen den beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen genügen, werden sowohl qualitative als auch quantitative Elemente berücksichtigt. Qualitative Elemente ergeben sich z. B. in der Zusammenschau, Gegenüberstellung und Bewertung von mit einem Unternehmen verfolgten Zweck im Vergleich mit den zur Erreichung dieses Zwecks genutzten Mitteln. Quantitative Elemente sind bestimmte für das konkrete Unternehmen relevante Nachhaltigkeitsindikatoren, die unter anderem auch die oben genannten Nachhaltigkeitsindikatoren umfassen können (aber nicht müssen). Sowohl für die qualitative als auch für die quantitative Bewertung werden marktübliche Softwarelösungen herangezogen. Insbesondere wird während des gesamten Entscheidungsprozesses zur Sammlung, Aggregierung und Bewertung von Daten auf die Softwarelösung eines auf ESG-Due-Diligence spezialisierten Drittanbieters zurückgegriffen.

Es gibt keine externe und von einem Dritten durchgeführte Überprüfung, ob die Unternehmen, in die investiert wird, den beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen entsprechen. Insbesondere wird dies nicht durch einen Abschluss- oder Wirtschaftsprüfer überprüft oder bestätigt.


(h) Datenquellen und -verarbeitung

Der Fonds verwendet öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche Datenquellen, um die mit dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen:

  • Als öffentlich zugängliche Datenquellen werden hauptsächlich Unterlagen herangezogen, welche vom Unternehmen, in das potenziell investiert werden soll oder in die investiert wurde, selbst stammen. Dabei kann es sich zum Beispiel um geprüfte Jahresabschlüsse oder andere verpflichtend oder freiwillig erstattete Berichte, die an die Öffentlichkeit adressiert sind, handeln. Des Weiteren werden als öffentlich zugängliche Datenquellen Unterlagen von dritter Seite herangezogen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Ratingagenturen handeln.
  • Als nicht öffentlich zugängliche Datenquelle dienen hauptsächlich Informationen, die im Austausch zwischen dem Fonds (und/oder dessen externer Kapitalverwaltungsgesellschaft) und dem Unternehmen, in das investiert werden soll, erlangt werden. Dabei können insbesondere gezielt Informationen nachgefragt werden, welche für die Investition in das Unternehmen von Bedeutung sind, sich aber nicht oder nur unvollständig aus öffentlich zugänglichen Datenquellen ergeben. Außerdem wird dieser Austausch genutzt, um sicherzustellen, dass die aus öffentlich zugänglichen Informationen erlangten Informationen noch immer aktuell sind.

Zur Sicherung der Datenqualität wird versucht, alle Informationen möglichst auf zwei unabhängig voneinander bestehende Quellen (entweder öffentliche oder nicht öffentlich zugängliche Quellen) zu stützen. Das ist aber nicht immer möglich. Bei begründeten Zweifeln an nicht durch mindestens zwei unabhängig voneinander bestehenden Quellen verifizierten Informationen wird im direkten Austausch mit dem Unternehmen, in das investiert werden soll oder in die investiert wurde, eine Verifizierung angestrebt.

Die Daten werden elektronisch unter Verwendung marktüblicher Softwarelösungen verarbeitet. Unter anderem wird dabei auf eine Softwarelösung eines auf ESG-Due-Diligence spezialisierten Drittanbieters zurückgegriffen. Im Rahmen der Verarbeitung erfolgt insbesondere die Erfassung, Speichern und Aggregierung der Daten. Die Verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen, insbesondere auch mit dem anwendbaren Datenschutzrecht.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Daten herangezogen werden, die entweder nicht verifiziert werden können oder die sich selbst wieder nur aus anderen Daten ergeben und deshalb unter Zugrundelegung eines „Best Estimate“-Zugangs geschätzt werden müssen. Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass solche – geschätzten oder nicht geschätzten – Daten sich im Nachhinein als unvollständig oder unrichtig herausstellen. Nähere Details zu den Beschränkungen hinsichtlich Methoden und Daten sind im Folgenden ausgeführt.


(i) Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Die sich aus den genannten Datenquellen ergebenden Informationen, die herangezogen werden, um zu messen und zu überprüfen, ob die Unternehmen, in die investiert werden soll oder in die investiert wurde, den beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen entsprechen, unterliegen zahlreichen möglichen inhaltlichen Beschränkungen.

Insbesondere können die Daten veraltet, unvollständig, unrichtig oder missverständlich sein. Dies gilt insbesondere für all jene Daten, die sich spezifisch mit ESG-Merkmalen, Nachhaltigkeitsindikatoren oder anderen nachhaltigkeitsbezogenen Informationen beschäftigen. Solche Informationen sind verstärkt den genannten Risiken ausgesetzt, weil sich – insbesondere im Unterschied zur finanziellen Berichterstattung zum Beispiel in Jahresabschlüssen – über weite Teile noch kein verbindlicher Standard herausgebildet hat, ob und wenn ja wie, in welcher Form und in welchem Umfang solche Daten veröffentlicht oder weitergegeben werden. Das kann dazu führen, dass verlässliche Daten entweder gar nicht oder nur teilweise vorhanden sind oder sich im Nachhinein herausstellt, dass ursprünglich als verlässlich (insbesondere also als richtig und vollständig angenommene) Daten tatsächlich niemals verlässlich waren.

Trotz der genannten Prozesse zur Sicherstellung der Datenqualität kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass sich Investments auf Daten stützen, die sich im Nachhinein als unvollständig oder unrichtig herausstellen.

Diese Beschränkungen können Einfluss darauf haben, wie die mit dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund für verlässlich angesehener Daten eine Investition getätigt oder fortgesetzt wird und sich später ergibt, dass die Daten unrichtig oder unvollständig waren. Der Anlageprozess und insbesondere auch die Prozesse rund um den Umgang mit Daten sieht zahlreiche Sicherungsmaßnahmen vor, um dieses Risiko soweit wie möglich zu miniminieren. Es kann aber aus den oben genannten Gründen zumindest derzeit nicht völlig ausgeschlossen werden.

Die Hoffnung ist, dass sich der Mangel an robusten nachhaltigkeitsbezogenen Daten (sowohl bezogen auf Qualität als auch Quantität) mit der voranschreitenden Änderung des gesetzlichen Rahmens z. B. im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung bessert. Derzeit steht der Fonds aber vor denselben Schwierigkeiten, mit denen wohl auch alle anderen vergleichbaren Finanzprodukte konfrontiert sind.


(j) Sorgfaltspflicht

Die im Zusammenhang mit den zugrunde liegenden Vermögenswerten des Fonds von der MIG Capital AG als externer Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fonds angewendeten Sorgfaltspflichten sowie deren interne und externe Kontrolle ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen. Diese Informationen sind unter anderem im Kapitalmarktprospekt des Fonds nachzulesen.


(k) Mitwirkungspolitik

Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie.

Diese Offenlegungen wurden zuletzt geändert am: [22.02.2023]. Die letzte Änderung erfolgte aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen rund um die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, insbesondere aufgrund des Inkrafttretens der DelVO (EU) 2022/1288.